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27.04.2024
27.04.2024
13283 Amtsgericht Hamburg

Erstattung von Stornokosten aus Reise­rücktritts­versicherung nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf

19.01.2021Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reise­rücktritts­versicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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