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29.04.2024
29.04.2024
15787 Oberlandesgericht Zweibrücken

Erkennbarkeit des Trennungswillens spätestens mit Zugang des Verfahrens­kosten­hilfe­antrags für beabsichtigtes Scheidungsverfahren

28.06.2021Für einen Ehegatten ist der Trennungswille des anderen Ehegatten spätestens zu dem Zeitpunkt erkennbar, wenn er vom Gericht den Verfahrens­kosten­hilfe­antrag zur beabsichtigten Scheidung erhält. Zu dem Zeitpunkt ist die Ablehnung zur Fortführung der Ehe erkennbar. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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