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29.04.2024
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10172 Oberlandesgericht München

Erforschung des Erblasserwillens: Bestehende anwaltliche Schweigepflicht nur bei Angabe nachvollziehbarer Gründe

13.01.2020Ein Rechtsanwalt kann zur Erforschung des Erblasserwillens von seiner Schweigepflicht entbunden sein. Fehlt es an einem ausdrücklichen Willen des Erblassers, ist auf seinen mutmaßlichen Willen abzustellen. Beruft sich ein Rechtsanwalt auf die Schweigepflicht, muss er nachvollziehbar begründen, warum dies dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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