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29.04.2024
29.04.2024
17958 Verwaltungsgericht Koblenz

Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises

25.02.2022Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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