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28.04.2024
28.04.2024
12842 Verwaltungsgericht Freiburg

Entlassung eines Polizeianwärters wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe mit national­sozialistischen, antisemitischen, rassistischen, gewalt­verharmlosenden und frauenverachtenden Inhalt

04.12.2020Die Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in denen national­sozialistische, antisemitische, rassistische, gewalt­verharmlosende und frauenverachtende Kommentare getätigt werden, rechtfertigt die Entlassung eines Polizeianwärters gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG. Die fehlende Distanzierung von den Kommentaren begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung des Polizeianwärters. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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