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28.04.2024
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10417 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Eltern haben keinen Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kindertages­einrichtung

14.02.2020Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte mit Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten haben, die auch jedwede Randzeiten abdecken.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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