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27.04.2024
27.04.2024
22103 Oberverwaltungsgericht Münster

Beschwerden in Kitaplatz-Verfahren gegen Stadt Münster bleiben erfolglos

09.10.2023Mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes in einer Kinde­rtages­einrichtung, die per Auto 4,3 km bzw. mit dem Fahrrad 3,2 km vom Wohnort entfernt ist, hat die Stadt Münster den Betreuungsanspruch eines 2-jährigen Kindes erfüllt. Die Stadt ist auch nicht verpflichtet, dem Kind einen Betreuungsplatz in einer deutlich näher gelegenen Einrichtung eines freien Trägers oder in anderen Wunscheinrichtungen zu verschaffen. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit die Beschwerden des Kindes gegen die zugrundeliegenden Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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