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28.04.2024
28.04.2024
20114 Oberverwaltungsgericht Koblenz

Beteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte zu 40 % angemessen

31.01.2023Als "angemessene" Kostenbeteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte ist nach dem Kinder­tages­stätten­gesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung in der Regel ein Anteil von 40 % festzusetzen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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