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27.04.2024
27.04.2024
20092 Landgericht Koblenz

Private Kindertagesstätte darf Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen

27.01.2023Eine Regelung in einem Betreuungsvertrag einer privaten Kindertagesstätte nach der beide Seiten das Recht haben, den Betreuungsplatz mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, ist wirksam. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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