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27.04.2024
27.04.2024
10808 Finanzgericht Münster

Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei

17.03.2020Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die Fruchtbarkeits­behandlung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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