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12.09.2025
12.09.2025
27012 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Einkommensteuer aus Betriebsaufgabe keine Nachlassschuld

12.09.2025Rückwirkende Betriebsaufgabe erhöht Steuerlast der Erben Stirbt ein Unternehmer, übernehmen die Erben nicht nur Vermögen, sondern oft auch komplexe steuerliche Pflichten. Besonders heikel wird es, wenn eine Betriebsaufgabe rückwirkend erklärt wird: Dann können hohe Einkommensteuern entstehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte nun klar – diese Steuern mindern die Erbschaftsteuer nicht als Nachlassver­bindlichkeiten. Ein klares Signal für […]Der Beitrag Einkommensteuer aus Betriebsaufgabe keine Nachlassschuld erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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