wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
09.02.2026
09.02.2026
27711 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Eilantrag zur Anordnung vorläufiger Gewaltschutz­maßnahmen auch längere Zeit nach der Tat möglich

09.02.2026Auch wenn zwischen der häuslichen Gewalt (hier: Würgen) und dem Eilantrag eine längere Zeit (hier: 9 Monate) verstrichen ist und das Opfer zunächst weiter mit dem Täter lebt, kann die Dringlichkeit für die Anordnung von Gewaltschutz­maßnahmen vorliegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies darauf hin, dass Opfer häuslicher Gewalt häufig erst nach längerer Zeit in der Lage seien, sich aus einem bestehenden Abhängigkeits­verhältnis zum Täter zu lösen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Eilantrag_zur_Anordnung_vorlaeufiger_Gewaltschutzmassnahmen_auch_laengere_Zeit_nach_der_Tat_moeglich