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27.04.2024
27.04.2024
12844 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Eigentümer darf Zweitwohnung während zeitweisen Leerstands als Ferienwohnung vermieten

04.12.2020Der Eigentümer eines als Zweitwohnung genutzten Hauses darf dieses während des zeitweisen Leerstands als Ferienwohnung vermieten. Ein Verstoß gegen das Berliner Zweck­entfremdungs­verbot liegt darin nicht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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