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29.04.2024
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22166 Kanzlei Wrase

Druckerei muss nicht auf Verletzung von Urheberrecht hinweisen

14.10.2023Urheberrecht: Nutzt ein Unternehmen eine Bilder für das Ausschmücken eigener Produkte, muss er selbst klären, ob das Motiv urheberrechtlich geschützt ist. In einem Fall, den das OLG Frankfurt zu klären hatte, wollte eine Unternehmerin Kissenhüllen mit Bildern bedrucken lassen. Darauf abgebildet war die südkoreanische Band BTS. Sie beauftragte eine Druckerei und leistete eine Anzahlung. Im… ᐅDruckerei muss nicht auf Verletzung von Urheberrecht hinweisenDer Beitrag Druckerei muss nicht auf Verletzung von Urheberrecht hinweisen erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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