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11.11.2025
11.11.2025
27342 Landgericht München I

ChatGPT darf Liedtexte wie "Atemlos" oder "Männer" nicht ohne Lizenz nutzen

11.11.2025Werden urheberrechtlich geschützte Liedtexte von einer KI-Anwendung ohne entsprechende Lizenz genutzt, stellt dies eine Verletzung des deutschen Urheberrechts dar. Das Urteil erging im Rechtsstreit zwischen der GEMA und OpenAI (dem Entwickler von ChatGPT). Die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz daher im Wesentlichen stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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