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28.04.2024
28.04.2024
17465 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Dreijährige Kinder haben Anspruch auf Betreuung in einem Kindergarten im Umfang von 6 Stunden täglich

21.12.2021Das Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kinder­tages­einrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils 6 Stunden haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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