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11.03.2026
11.03.2026
27842 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Differenzierende Hebesätze zur Gundsteuer bei Ungleichbehandlung in Höhe von 100 % rechtswidrig

11.03.2026Zu Unrecht hat die Stadt Hilden die Eigentümerin eines Nichtwohn­grundstücks unter Zugrundelegung eines Hebesatzes vom 1.300 % zu Grundsteuern in Höhe von gut 2.000 € herangezogen. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und den angefochtenen Grundsteuerbescheid aufgehoben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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