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29.10.2025
29.10.2025
27267 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Das große Glossar zur Schulbegleitung – von A wie Antrag bis Z wie Zuständigkeit

29.10.2025AntragDer Antrag ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Schulbegleitung. Er wird beim zuständigen Leistungsträger – meist dem Jugendamt, Sozialamt oder der Krankenkasse – gestellt. Für eine erfolgreiche Bewilligung sollten Sie alle relevanten Unterlagen beifügen, insbesondere eine fachärztliche oder psychologische Stellungnahme, die belegt, dass Ihr Kind aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung benötigt.Die Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Unterstüt­zungsbedarf Ihres Kindes festzustellen. Sie erfolgt durch den Leistungsträger (z. B. Jugendamt) anhand von Gutachten, Berichten der Schule und Gesprächen mit den Eltern. Ziel ist es, den Umfang und die Art der Hilfe so genau wie möglich zu bestimmen – damit die ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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