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25.01.2026
25.01.2026
27476 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

„Er braucht doch jemanden an seiner Seite!“ – Und warum das Gericht trotzdem keine Schulbegleitung ab dem 1. Schultag zugesprochen hat

06.12.2025Ein Junge mit großem Rucksack – und ich spreche nicht vom SchulranzenDas Kind trägt Diagnosen, die jedes Familiensystem herausfordern:FASD, ADHS mit Sozialver­haltensstörung, Entwicklungs­störungen, Sprachprobleme, Inkontinenz, Schlafprobleme und motorische Auffälligkeiten.All das ist im Urteil ausführlich festgehalten .Die Pflegeeltern wünschen sich deshalb eine Schulbegleitung ab dem ersten Tag.Aus dem tiefen Gefühl heraus, dass dieses Kind sonst untergehen könnte.Zumindest noch nicht. Denn das Jugendamt argumentiert fachlich nachvollziehbar – auch wenn es weh tut:Man könne den Bedarf nicht im Voraus bestimmen, ohne das Kind in der Schule erlebt zu haben. Man wolle die Ressourcen des Kindes nicht von Anfang an ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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