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28.04.2024
28.04.2024
10934 Verwaltungsgericht Hannover

Coronavirus: Religionsausübung muss hinter dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung zurückstehen

09.04.2020Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag eines Antragstellers mit dem dieser sich gegen die am 17. März 2020 erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover wendet, soweit diese Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubens­gemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren verbietet, abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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