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28.04.2024
28.04.2024
16760 Oberlandesgericht Hamm

Corona: Reiseveranstalter muss bei einer wegen der COVID-19-Pandemie stornierten Klassenfahrt den Reisepreis erstatten

13.09.2021Die Corona-Pandemie stellt eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des Reiserechts dar und berechtigt den Reisenden zum Rücktritt der Reise ohne dass der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen kann (von § 651 h Abs. 3 BGB). Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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