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27.04.2024
27.04.2024
18219 Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig

05.04.2022Der Verfassungs­gerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. März 2022 ergangenem Urteil vom 1. April 2022 in einem abstrakten Normenkon­trollverfahren bestimmte Teilbereiche des rheinland-pfälzischen Corona-Sondervermögens für unvereinbar mit der Landesverfassung und daher nichtig erklärt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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