wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
02.05.2024
02.05.2024
12633 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Corona-Pandemie: Fußballspielen für Freizeit- und Amateursportler bleibt in NRW verboten

18.11.2020Das Oberv­erwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat es mit Beschluss abgelehnt, das Verbot des Freizeit- und Amateursports außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Corona­schutz­verordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen davon ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Corona-Pandemie_Fussballspielen_fuer_Freizeit-und_Amateursportler_bleibt_in_NRW_verboten