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29.04.2024
29.04.2024
12000 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Corona-Pandemie: Beschränkung von Hochzeitsfeiern auf 50 Teilnehmer in Niedersachsen rechtmäßig

17.08.2020Das Niedersächsischen Oberverwaltungs­gerichts hat mit Beschluss vom 13. August 2020 in einem Normenkontrolleil­verfahren den Antrag auf Außervollzugsetzung des § 1 Abs. 5 Nr. 1 der (6.) Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 10. Juli 2020 in der Fassung vom 31. Juli 2020 (im Folgenden: Verordnung) verworfen. Nach dieser Vorschrift ist die Teilnahme an Hochzeitsfeiern in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zulässig, jedoch mit jeweils nicht mehr als 50 Personen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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