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28.04.2024
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12761 Verwaltungsgericht Berlin

Corona-Beschränkungen gelten auch für Laternenumzug und Kindergeburtstag

16.11.2020Das VG Berlin hat entschieden, dass durch die Corona-Beschränkungen auch ein Laternenfest im Freien mit einer Gruppe von maximal zehn Kindern aus einer gemeinsamen Kindertagesstätte mit jeweils einem Elternteil sowie die Geburtstagsfeier eines Kindes untersagt sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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