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28.04.2024
28.04.2024
11604 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen

10.07.2020Das Ober­verwaltungs­gericht hat mit Eilbeschluss entschieden, dass die Betriebsuntersagung für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen nach der Coronas­chutz­verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen voraussichtlich rechtmäßig ist. Die Antragstellerin betreibt in der Rechtsform der KG eine Diskothek in Köln. Sie macht im Wesentlichen geltend, dass die fortdauernde Anordnung der Betriebsschließung ohne angemessenen finanziellen Ausgleich rechtswidrig sei.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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