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03.05.2024
03.05.2024
15630 Verwaltungsgericht Münster

Bundes­verwaltung­sgericht soll Gerichts­zuständigkeit für Verfahren wegen angeblich kindes­wohl­gefährdender Corona-Schutzmaßnahmen klären

09.06.2021Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für Verfahren auf unmittelbares Einschreiten gegen die Leitung bzw. die Lehrkräfte an Schulen wegen angeblich kindes­wohl­gefährdender Corona-Schutzmaßnahmen auf der Grundlage des § 1666 BGB nicht die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das Gericht hat das Bundes­verwaltung­sgericht zur Bestimmung der (Gerichts-)Zuständigkeit angerufen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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