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29.04.2024
29.04.2024
19157 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren

19.08.2022Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche Gesprächstermine das Büro von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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