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03.05.2024
03.05.2024
16738 Verwaltungsgericht Köln

Brandschutz nur vorgeschoben: Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 rechtswidrig

08.09.2021Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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