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05.05.2024
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Blitzscheidung bei Gewalttätigkeiten und Demütigungen

11.08.2022Blitzscheidung bei Gewalttätigkeiten und DemütigungenWir berichten regelmäßig von Entscheidungen Berliner Familiengerichte oder anderer Gerichte zum Scheidungsrecht, die auch für uns hier in Berlin wichtig sind. In der folgenden Entscheidung vom Oberlandesgericht Oldenburg geht es um das Thema „Härtefallscheidung“ oder „Blitzscheidung“. Normalerweise ist eine Scheidung frühestens nach einem Jahr, dem so genannten Trennungsjahr möglich. Liegt aber eine unzumutbare Härte für einen der Ehegatten vor, so kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen.In dem Fall waren die Ehegatten bereits 26 Jahre verheiratet. Der Ehemann benahm sich nach Aussage der Kinder wie ein „Pascha“. Er soll häufig sehr aggressiv und ...Weiterlesen auf www.scheidungsanwalt-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.scheidungsanwalt-berlin.de
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