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01.09.2025
01.09.2025
26939 Amtsgericht Frankfurt am Main

Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

01.09.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der getrenntlebende Ehemann die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern darf.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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