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29.04.2024
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12526 Hessisches Landessozialgericht

Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

05.11.2020Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Dies entschied das Hessischen Landes­sozial­gerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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