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22.09.2025
22.09.2025
27075 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bildlich identifizierende Berichterstattung über Heranwachsenden ist verboten

22.09.2025Kann ein Lied eines Rappers dahingehend verstanden werden, dass er den Angriff der Hamas auf Israel unterstützt und die dortige Gewaltanwendung gutheißt, besteht eine hinreichende Tatsachengrundlage für einen Pressebericht, in dem dem Musiker „antisemitische Hetze“ vorgeworfen wird. Die Veröffentlichung von Bildern ist dagegen unter Berücksichtigung u.a. seines Status als Heranwachsender und nur geringer Verbreitung seiner Lieder nicht gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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