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30.04.2024
30.04.2024
17149 Amtsgericht Ibbenbüren

Bezeichnung eines Stellplatzes mit Wohnungsnummer begründet Anspruch des Mieters auf Nutzung des Parkplatzes

10.11.2021Wird ein Stellplatz mit der Wohnungsnummer bezeichnet, so begründet dies einen Anspruch des Mieters auf Nutzung des Parkplatzes. In diesem Fall liegt eine Mitvermietung vor. Dies hat das Amtsgericht Ibbenbüren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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