wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
19317 Landgericht Berlin

Beweislast für mitvermieteten Teppich liegt beim Mieter

13.09.2022Beansprucht ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens, so muss er beweisen können, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann etwa durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll geschehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Beweislast_fuer_mitvermieteten_Teppich_liegt_beim_Mieter