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27.04.2024
27.04.2024
20964 Oberverwaltungsgericht Koblenz

Bestehens­anforderungen in der juristischen Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz nicht zu beanstanden

04.07.2023Die in der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz (JAPO) enthaltene Regelung des ersten juristischen Staatsexamens, wonach eine Zulassung zur mündlichen Prüfung u.a. das Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern in der schriftlichen Prüfung voraussetzt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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