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28.04.2024
28.04.2024
16182 Hessisches Landessozialgericht

Berufs­genossenschaft muss LWS-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen

02.08.2021Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind die in der Berufs­krankheitenl­iste aufgeführten Krankheiten getrennt zu betrachten. Kann jedoch eine Krankheit durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden, so können die Voraussetzungen für die Anerkennung von mehreren Berufskrankheiten erfüllt sein. Ist ein Versicherter sowohl Belastungen durch vertikale Ganz­körper­schwingungen als auch Belastungen durch die Tätigkeiten mit schwerem Heben und Tragen von Lasten ausgesetzt gewesen, so ist die Berechnung der Kombinations­belastung maßgeblich. Dies entschied das Hessischen Landes­sozial­gerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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