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28.04.2024
28.04.2024
11251 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Berliner Mietendeckel schließt nicht Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus

18.05.2020Der Berliner Mietendeckel schließt nicht den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus. Denn das Gesetz zum Mietendeckel spielt als öffentlich-rechtliche Regelung für das zivilrechtliche Verhältnis der Miet­vertrags­parteien keine Rolle. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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