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27.04.2024
27.04.2024
16159 Finanzgericht Köln

Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig

29.07.2021Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeld­rückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Da die Familienkasse hat die vom Senat zugelassene Revision nicht eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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