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29.04.2024
29.04.2024
11399 Oberlandesgericht Hamm

Bei Einhaltung des Sichtfahrgebots anderer Verkehrsteilnehmer besteht für in der Dunkelheit innerorts geparkte Fahrzeuge keine erhöhte Beleuchtungspflicht

10.06.2020Ist ein innerorts am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug bei Einhaltung des Sichtfahrgebots erkennbar, so besteht für den Fahrzeughalter nicht die erhöhte Beleuchtungspflicht aus § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO. Der Fahrzeughalter muss nicht dafür Sorge tragen, dass ein Fahrzeug auch bei überhöhter Geschwindigkeit erkennbar ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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