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28.04.2024
28.04.2024
16211 Oberlandesgericht Dresden

Behauptetes Inaussichtstellen von rufschädigenden unwahren Tatsachen rechtfertigt keine vorbeugende Unterlassungsklage

05.08.2021Das behauptete Inaussichtstellen rufschädigender unwahrer Tatsachen rechtfertigt allein keine vorbeugende Unterlassungsklage. Es fehlt insofern an einer Erstbegehungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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