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27.04.2024
27.04.2024
10061 Sozialgericht Heilbronn

Beantragte Hautstraffungs-OP gilt bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse als genehmigt

18.12.2019Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine beantragte Hautstraffungs-OP als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet und über Verzögerung nur mit nicht unterschriebenem Schreiben informiert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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