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02.05.2024
02.05.2024
18605 Bundesverfassungsgericht

BVerfG: Obergrenzen für Immobilien von Hartz IV-Empfängern mit Grundgesetz vereinbar

03.06.2022Der Erste Senat des Bundes­verfassungs­gericht hat auf eine Vorlage entschieden, dass § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darin geht es um Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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