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26.08.2025
26.08.2025
26521 Anwaltskanzlei Lenné

BGH: Versicherung muss überhöhte Sachverstän­digenkosten erstatten

29.10.2024Nach dem Amtsgericht Nordhausen und dem Landgericht Mühlhausen musste sich der Bundesgerichtshof am 12.03.2024 (Az.: VI ZR 280/22) mit einem Fall auseinandersetzen, in dem es um einen Streitwert von sage und schreibe 20 Euro ging. Konkret ging es um die Kosten für ein Kfz-Gutachten. Die Versicherung hatte in dem zugrundeliegenden Fall die Kosten für das Gutachten fast vollständig beglichen – bis auf einen Rechnungsposten mit dem Titel „Zuschlag Schutzmaßnahme Corona“, der mit 20 Euro angesetzt war. Um diesen Posten wurde in dem Gerichtsverfahren gestritten. Dabei ging es aber eigentlich um das Prinzip des sog. Werkstattrisikos. Dahinter verbirgt sich ein für die Kfz-Haftpflicht bekanntes Grundprinzip der Rechtsprechung, nach dem Unfallverursacher – und ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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