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27.04.2024
27.04.2024
9758 Bundesgerichtshof

BGH: Schlichtungs­verfahren vor Klage auf Baumrückschnitt in Schleswig-Holstein trotz Ausschlussfrist erforderlich

25.11.2019Vor einer Klage auf Baumrückschnitt muss gemäß § 1 Abs. 1 des Landes­schlichtungs­gesetzes Schleswig-Holstein (LSchliG SH) ein Schlichtungs­verfahren durchgeführt werden. Dass die Klage gemäß § 40 Abs. 1 des Nachbargesetzes Schleswig-Holstein (NachbG SH) innerhalb einer Ausschlussfrist erhoben werden muss, ist dabei unerheblich. Denn die Einleitung des Schlichtungs­verfahrens hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB den Lauf der Ausschlussfrist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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