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28.04.2024
28.04.2024
10555 Bundesgerichtshof

BGH: Schadens­ersatz­anspruch wegen Beauftragung einer Ersatzfirma nach Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln verjährt nach drei Jahren

25.02.2020Der Schadens­ersatz­anspruch des Auftraggebers wegen entstandener Mehrkosten aufgrund der Beauftragung einer Ersatzfirma nach Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die zweijährige Verjährungsregelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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