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29.04.2024
29.04.2024
12256 Bundesgerichtshof

BGH: Kranken­haus­betreiberin muss nach fehlerhafter Geburt behinderungs­bedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise tragen

24.09.2020Ist ein Kind aufgrund einer fehlerhaften Geburt schwer behindert und entstehen dadurch für eine Urlaubsreise Mehrkosten, so muss dafür eine Kranken­haus­betreiberin aufkommen, wenn sie sich zur Übernahme von Pflege- und Betreuungskosten verpflichtet hat. Die behinderungs­bedingten Mehrkosten einer Reise sind nicht bereits durch das Schmerzensgeld abgegolten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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