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04.05.2024
04.05.2024
10888 Bundesgerichtshof

BGH: Geheimabsprache zwischen Richter und Verteidiger eines Angeklagten begründet Besorgnis der Befangenheit für Mitangeklagte

01.04.2020Führt ein Richter mit dem Verteidiger eines Angeklagten eine Geheimabsprache, so begründet dies für die Mitangeklagten eine Besorgnis der Befangenheit. Der Richter kann aus diesem Grund gemäß § 24 Abs. 2 StPO abgelehnt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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