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29.04.2024
29.04.2024
9885 Bundesgerichtshof

BGH: Ein Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Übersetzung rechtskräftiger Strafurteile des Bundesgerichtshofs

11.12.2019Ein Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Übersetzung rechtskräftiger Strafurteile des Bundesgerichtshofs. Ein solcher Anspruch besteht nach § 187 Abs. 2 GVG nur bei einem nicht rechtskräftigen Strafurteil und wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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