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28.04.2024
28.04.2024
10353 Bundesgerichtshof

BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören

06.02.2020Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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